Anstellungsbedingungen

Die Anstellungsbedingungen für Lehrpersonen an Berufsfachschulen liegen in der Verantwortung der Kantone und werden in der Regel durch die Kantonsparlamente erlassen. Die gewerkschaftliche Aufgabe, gute Anstellungsbedingungen zu erreichen, ist darum Sache der Sache der Kantonalsektionen. Es braucht hier politische und öffentliche Überzeugungsarbeit.

Die Erhebungen von BCH haben gezeigt, dass sich die Anstellungsbedingungen von Kanton zu Kanton stark unterscheiden. Die erschwert einen direkten Vergleich und damit eine gemeinsame Strategie. Nebst beim Salär und den Pflichtlektionen zeigen sich vor allem bei der Entschädigung von Zusatzaufgaben grosse Unterschiede.

Der BCH unterstützt die Anstrengungen der Kantonalsektionen vor allem durch die Leitideen von 2017.