Eidg. Kommissionen
Die für die Berufsbildung wichtigen Kommissionen des Bundes sind:
Eidgenössische Berufsbildungskommission (EBBK)
Die EBBK berät das SBFI in Fragen der Entwicklung und der Koordination der Berufsbildung und deren Abstimmung mit der allgemeinen Bildungs- und Förderungspolitik. Sie beurteilt Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung und Gesuche um Beiträge für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse. Die vom Bundesrat gewählte Kommission setzt sich aus 15 Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt zusammen.
www.sbfi.admin.ch/berufsbildung/01583/Eidgenössische Kommission für Berufsbildungsverantwortliche (EKBV)
Die eidgenössische Kommission für Berufsbildungs-verantwortliche EKBV beschäftigt sich mit der Anerkennung von Bildungsgängen für Berufsbildungsverantwortliche und mit der Erarbeitung von Kriterien für die Prüfung der Gleichwertigkeit von Qualifikationen von Berufsbildungsverantwortlichen.
www.sbfi.admin.ch/berufsbildung/02383/02387/Eidgenössische Berufsmaturitätskommission (EBMK)
Die Eidgenössische Berufsmaturitätskommission EBMK übt im Auftrag des SBFI die Oberaufsicht über die Berufsmaturität aus. Sie sorgt für die notwendige Koordination auf schweizerischer Ebene. Die EBMK betreut alle Schulen, die auf die Berufsmaturität vorbereiten. Sie führt die Anerkennungsverfahren durch und stellt dem SBFI entsprechende Anträge. Die EBMK führt im Weiteren die eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfungen durch. Die Prüfungen werden im Juli und August durchgeführt.
www.sbfi.admin.ch/themen/01366/01379/01575/Eidgenössische Kommission für höhere Fachschulen (EKHF)
Die Eidgenössische Kommission für höhere Fachschulen EKHF setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Verbänden und Schulen zusammen. Die Kommission begutachtet zuhanden des SBFI die Rahmenlehrpläne sowie die Gesuche um eidgenössische Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien. Weiter überprüft sie, ob die Anerkennungsvoraussetzungen eingehalten werden.
www.sbfi.admin.ch/hbb/02510/02513/