Reformprozess
Durch das neue BBG wurde eine gewaltige Reform in Gang gesetzt worden. Rund 250 Berufe mussten überarbeitet und mit einer neuen Verordnung und einem Bildungsplan versehen werden. Hinzu kommt die Integration der Gesundheitsberufe und der Sozialberufe. Dieser Prozess ist nun weitgehend abgeschlossen. Nun beginnen aber die Überprüfung und Aktualisierung der Berufe gemäss der 5-Jahres-Regel, welche im BBG vorgeschrieben ist.
Für den Reformprozess, d.h. für die Anpassungen eines bestehenden Berufes oder die Entwicklung eines neuen Berufes hat das SBFI Richtlinien erlassen. Die Reform wird also nicht einfach den OdAs überlassen. Zu den Vorgaben gehören nebst der Definition der Phasen und Schritte auch der didaktische Rahmen für den Bildungsplan. Diese SBFI-Richtlinien sind in einem Handbuch festgehalten.
Es ist vorgeschrieben, das der Reformprozess gemeinsam mit den Verbundpartnern zu erfolgen hat, also mit Wirtschaft, Bund und Kantonen. Zu den Kantonen zählen auch Schulen und Lehrerschaft. Das Mitwirken in der Kommission ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Einerseits braucht es gute Kenntnisse des Berufes, andererseits muss man auch mit den didaktischen Anforderungen im Unterricht vertraut sein. Zudem sind die Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerschaft in der Regel die einzigen pädagogischen Fachpersonen. Oftmals müssen die Qualitätsaspekte eines guten Unterrichts sowie die Anliegen der Lernenden pointiert und überzeugend eingebracht und gegen die Interessen der Wirtschaftsleute durchgesetzt werden.
BCH ist gerne bereit, Lehrpersonen in dieser Aufgabe zu unterstützen.