Erhebung 2010
Resolution (Entwurf)
aus Folio Dezember 2010
Aus dem Bericht «Anstellungssituation der Lehrpersonen an Berufsfachschulen» (Haupttext) können die folgenden zehn zentralen Anliegen abgeleitet werden. Die Sektionen des BCH haben zurzeit Gelegenheit, sich zu den Forderungen zu äussern.
- Es ist notwendig, dass zwischen dem Kerngeschäft Unterricht und den weiteren unterrichtsnahen und unterrichtsfernen Aufgaben, welche eine Lehrperson zusätzlich wahrnimmt, zukünftig klar abgegrenzt wird.
- Diese Abgrenzung muss in einer Funktionsbeschreibung verbindlich festgehalten werden.
- Zusätzliche Wahrnehmung von Aufgaben ausserhalb des Kerngeschäfts Unterricht ist in Bezug auf die Kompensation einheitlich und angemessen zu regeln.
- Lehrpersonen sind konsequenter von Aufgaben zum Unterhalt von technischen und räumlichen Infrastrukturen wie auch von unterrichtsfernen administrativen Aufgaben zu befreien.
- Die fachliche und organisatorische Einführung von neuen Lehrpersonen ist angemessen zu entschädigen, wie es auch der Bedeutung für die zukünftige Qualität der Schule entspricht.
- Weiterbildung und Erfahrungsaustausch der Lehrpersonen ist zu fördern, respektive nicht durch Restriktionen zu behindern, wie z.B. durch den Abzug von ausfallenden Lektionen.
- Die Zahl der Pflichtlektionen ist angemessen zu reduzieren, auch im Hinblick auf die zahlreichen Zusatzaufgaben und den steigenden Belastungsfaktoren gemäss Berufsbildungsgesetz.
- Die Heterogenität der Klassen verlangt generell tiefere Obergrenzen der Klassengrösse.
- Die Lehrpersonen sind in spezifischen Bereichen, insbesondere in der Betreuung von lernschwachen, lernstarken, persönlich oder sozial auffälligen Lernenden durch Experten zu unterstützen. Dazu gehören auch Coachings der Lehrperson durch externe Fachleute.
- Die Effizienz und Notwendigkeit von administrativen und organisatorischen Regelungen, Qualitätsentwicklungen, schulinternen Sitzungen etc. ist zu überprüfen und gegebenenfalls zu reduzieren.