Reformprozess

Durch das neue BBG ist ein gewaltiger Reformprozess in Gang gesetzt worden. Rund 250 Berufe müssen überarbeitet und mit einer neuen Verordnung und einem Bildungsplan versehen werden. Hinzu kommt die Integration der Gesundheitsberufe und der Sozialberufe. Wann welcher Beruf zur Überarbeitung vorgesehen ist, wird laufend in einem Masterplan festgehalten.

Neu ist, dass das BBT für den Reformprozess der jeweiligen Berufe Richtlinien erlassen hat. Die Reform wird also nicht einfach den OdAs überlassen. Zu den Vorgaben gehören nebst der Definition der Phasen und Schritte auch der didaktische Rahmen für den Bildungsplan. Diese BBT-Richtlinien sind in einem Leitfaden festgehalten. Weitere Schriften im Zusammenhang mit dem Reformprozess sind auf der Website des BBT zu finden.

Es ist vorgeschrieben, das der Reformprozess gemeinsam mit den Verbundpartnern zu erfolgen hat, also mit Wirtschaft, Bund und Kantonen. Zu den Kantonen zählen auch Schulen und Lehrerschaft. Das Mitwirken in der Kommission ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Einerseits braucht es gute Kenntnisse des Berufes, andererseits muss man auch mit den didaktischen Anforderungen im Unterricht vertraut sein. Zudem sind die Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerschaft in der Regel die einzigen pädagogischen Fachpersonen. Oftmals müssen die Qualitätsaspekte eines guten Unterrichts sowie die Anliegen der Lernenden pointiert und überzeugend eingebracht und gegen die Interessen der Wirtschaftsleute durchgesetzt werden.

BCH ist gerne bereit, Lehrpersonen in dieser Aufgabe zu unterstützen.

Zur Zeit sind die folgenden Berufe bzw.  Dokumente zur Vernehmlassung ausgeschrieben.